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Datenerhebung zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland – Bericht des KOK 2022

Daten spezialisierter Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zeigen Lücken beim Zugang zu Opferrechten auf

Cover KOK-Datenbericht 2022

Im Jahr 2022 wurden 875 Fälle von Menschenhandel von Fachberatungsstellen im KOK-Datentool dokumentiert. Für die Datenauswertung wurden 733 Fälle freigegeben. Die Mehrheit der Betroffenen kommt aus westafrikanischen Ländern. In 47 % aller Fälle wurde Deutschland als Ort der Ausbeutung angegeben. In 35 % der Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Berlin, 16.10.2023 – Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel stellt der KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. seinen vierten Datenbericht zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland vor. Die Datenerhebung spezialisierter Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel liefert wichtige Erkenntnisse aus der Beratungspraxis in Deutschland.

Blick auf die Rechte Betroffener von Menschenhandel

Die Daten der spezialisierten Fachberatungsstellen (FBS) zeigen, in wieweit Betroffene von Menschenhandel in Deutschland Zugang zu Opferrechten und Schutz erhalten. „Bei etwa der Hälfte der Klient*innen sind die Aufenthaltsperspektiven unsicher oder noch nicht abschließend geklärt. Dies ist aber häufig Voraussetzung für eine psychische Stabilität und die Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche, wie bspw. Alimentierung, sichere Unterbringung, Zugang zu Arbeit oder Durchsetzung von Lohn- oder Entschädigungsansprüchen“, erklärt Margarete Mureșan, KOK-Vorstand und Leiterin der Fachberatungsstelle IN VIA Berlin-Brandenburg. „Der Menschenhandel kann nicht nur aus strafrechtlicher Sicht betrachtet werden. Die Verbesserung der Umsetzung der Opferrechte für Betroffene von Menschenhandel ist dringend notwendig. Der erleichterte Zugang zu einem humanitären Aufenthaltstitel, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wäre hier entscheidend“, folgert Mureșan weiter.

Daten von Fachberatungsstellen erweitern das statistische Hellfeld zu Menschenhandel

In den jährlichen Bundeslagebildern zu Menschenhandel des Bundeskriminalamtes werden nur abgeschlossene Verfahren abgebildet. In nur 259 der 733 dokumentierten Fälle der Fachberatungsstellen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In 77 Fällen wurde auch Anklage erhoben. Um das Ausmaß des Phänomens Menschenhandel in Deutschland und die Bedarfe der Betroffenen abbilden zu können, müssen die Daten aus der zivilgesellschaftlichen Praxis unbedingt berücksichtigt werden. „Die Datenerhebung des KOK e.V. belegt die vielfach herausfordernden sozioökonomischen und aufenthaltsrechtlichen Problemlagen der Betroffenen. Nachhaltig ausgebaute und zugängliche Unterstützungsstrukturen sowie ein Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel unabhängig von einer Kooperation im Strafverfahren könnten die Situation für viele Betroffene maßgeblich verbessern“, betont Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des KOK.

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