Aktuelles im KOK

Entscheidung des BGH zu Täter-Opfer-Ausgleich bei Vergewaltigung in Datenbank eingestellt

Rechtsprechungsdatenbank

Shutterstock.com/#681265648/R.Classen

In seinem Urteil vom 04.01.2024 befasst sich der BGH im Rahmen einer Revision der Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung mit den Voraussetzungen einer Strafmilderung aufgrund eines Täter-Opfer-Ausgleichs und stellt fest, dass Leistungen nach objektivierendem Maßstab geeignet sein müssen, Unrecht und Folgen der Tat auszugleichen.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky