Aktuelles im KOK

Internationaler Tag der Arbeiter*innen: Recht auf faire Arbeit für Geflüchtete

Arbeitsgelegenheiten unter Androhung des Entzugs der Sozialhilfe und Arbeitsverbote in Erstaufnahmeeinrichtungen entrechten Geflüchtete und machen sie abhängig.

PM Kampagne Abschaffung AsylbLG

Zum Internationalen Tag der Arbeiter*innen am 1. Mai fordert die Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz mit einer Pressemitteilung das Recht auf Arbeit für Geflüchtete in Aufnahmeeinrichtungen. Der KOK e.V. unterstützt die Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz und das Recht auf faire Arbeit für alle.

Aus der Pressemitteilung zum 1. Mai 2023:

Soziale Gerechtigkeit für ALLE! Recht auf (Aus)-Bildung! Recht auf Arbeit! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Die Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verurteilt die gesetzliche Zulässigkeit der Arbeitsgelegenheiten in Sammellagern, in die geflüchtete Menschen unfreiwillig eingewiesen werden. Wir fordern die Abschaffung des AsylbLG und ein Ende dieser fragwürdigen Beschäftigung. Die Gewerkschaften fordern wir zum Handeln auf!

Ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung, nämlich geflüchtete Menschen im Asylverfahren und jene mit einer Duldung, unterliegen in Bezug auf soziale und ökonomische Rechte speziellen Gesetzen, u. a. dem ausgrenzenden AsylbLG.

Nach dem AsylbLG können geflüchtete Menschen in „Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen“, zu Arbeitsgelegenheiten für 80 Cent die Stunde verpflichtet werden. Wer sich weigert, dem droht eine Kürzung der so oder so schon geringen Leistungen. Laut der Begründung zum Gesetz1 „dienen“ die Arbeitsgelegenheiten „zudem der Reduzierung von Kosten, die durch reguläre Arbeitskräfte beim Betrieb der Einrichtungen entstehen würden.“ Bei den Einrichtungen handelt es sich um sozialpolitisch entrechtete Räume in denen intensiv in die Grundrechte, wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die allgemeine Handlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und in die Privatsphäre der Bewohner*innen eingegriffen wird. In Erstaufnahmeeinrichtungen (EAen) existiert für die ersten 9 Monate ein generelles Arbeitsverbot, für manche Geflüchtete z. B. aus sogenannten sicheren Herkunftsländer gilt es dauerhaft. Das International Labour Office (ILO) hat bereits die Arbeitsgelegenheiten unter Androhung des Entzugs der Sozialhilfe angesichts des gleichzeitig verhängten Arbeitsverbotes als nicht vereinbar mit dem auch in der Bundesrepublik unterzeichneten „Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit“ gerügt.

Wir sprechen uns gegen Arbeitsverbote aus, weil diese dazu führen, dass Geflüchtete von Sozialleistungen (nach dem AsylbLG) abhängig sind. Arbeitsverbote führen zu einer Abwertung und zu psychosozialen Belastungen des Menschen.

Wir sprechen uns auch insbesondere gegen Arbeitsverbote von Personen aus, die sich bereits mehrere Monate oder Jahre in Arbeit befanden. Sie verlieren neben ihrer Arbeit auch die (finanziellen) Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur, sind nicht mehr vermittelbar und fallen in das AsylbLG zurück. Das generelle Arbeitsverbot für Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern ist sofort aufzuheben. Weiterhin rechtfertigen migrationspolitische Ziele weder eine Kürzung des Existenzminimums noch ein Arbeitsverbot. Dies gilt auch für die Durchsetzung von aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten oder bei Ausreisepflichten.
Der erzwungene Bezug von Fürsorgeleistungen verstößt gegen Menschen- und Persönlichkeitsrechte.

Wir fordern zum 1. Mai 2023 die Abschaffung des Arbeitsverbotes für alle Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz, sowie entsprechende Änderungen in verschiedenen Gesetzen und die sofortige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky