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IAGMR, Urteil vom 20.10.2016
Aktenzeichen Series C Nr. 318 - Case of the Hacienda Brasil Verde Workers V. Brazil
Stichpunkte
Erste Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (IAGMR) in einem Verfahren wegen Sklaverei und Menschenhandels; Definition von moderner Sklaverei; staatliche Verantwortung für die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen durch private Akteure
Zusammenfassung
Der IAGMR – ein Gericht, welches gegründet wurde, um die Einhaltung der interamerikanischen Menschenrechtsverträge, insbesondere der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK), sicherzustellen – stellt in seinem Urteil fest, dass der Staat Brasilien seine Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 1 AMRK, dem Verbot der Sklaverei, verletzt hat.
Seit Jahrzehnten werden in Brasiliens Landwirtschaft einkommensschwache und vulnerable Arbeiter*innen unter dem Vorwand, ein besseres Leben führen zu können, angeheuert. Am Ende leben und arbeiten sie unter unmenschlichen Bedingungen. Die zuständigen Behörden bekämpften die Zunahme dieser Fälle nur selten auf effektive Weise. Grund dafür waren oft Verbindungen zwischen Landbesitzer*innen und Behörden sowie der große Einfluss, den Landbesitzer*innen auf staatliche Einrichtungen haben.
Das Gericht stellt in dem vorliegenden Fall fest, dass die Hacienda Brasil Verde (Hacienda), eine private, auf Viehzucht spezialisierte Farm im Norden Brasiliens, hunderte Arbeiter*innen aus einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen anwarb. Die Arbeiter*innen waren für die Anwerbung besonders empfänglich, da sie aus armen, strukturschwachen und abgelegenen Regionen kamen, welche eine hohe Analphabetenquote aufweisen und in denen die Aussichten auf Arbeit schlecht sind. Zur Anwerbung wurden den Arbeiter*innen ein guter Lohn und gute Unterkünfte in Aussicht gestellt. Als die Arbeiter*innen auf der Hacienda ankamen, wurden ihnen häufig ihre Dokumente, etwa ihre Arbeitserlaubnis, abgenommen. Zudem wurden die häufig analphabetischen Arbeiter*innen dazu gebracht, Blankoseiten zu unterschreiben, die erst später ausgefüllt wurden, um die Arbeiter*innen um ihren gesetzlichen Mindestlohn zu betrügen. Die Arbeiter*innen mussten überlange Arbeitszeiten von zwölf Stunden und mehr arbeiten. Die Lebensbedingungen waren unmenschlich: es gab keine oder nur sehr verdreckte Sanitäreinrichtungen und auch das wenige vorhandene Essen wurde unter unhygienischen Bedingungen zubereitet. Durch diese Bedingungen erkrankten viele Arbeiter*innen, etwa an Magenkrankheiten und Fußpilz. Waren die Arbeiter*innen krank oder weigerten sie sich aus anderen Gründen zu arbeiten, wurden sie von bewaffneten Wachen bedroht oder waren deren Gewalt ausgesetzt.
Die Arbeiter*innen erhielten für ihre Arbeit nur wenig Geld. Bereits bei der Ankunft auf der Hacienda waren die Arbeiter*innen verschuldet, da ihnen der Transport, die Verpflegung während des Transports und ihre Unterkunft in Rechnung gestellt wurden. Die laufenden Kosten für ihr Essen wurden in eine Liste eingetragen und von ihrem Lohn abgezogen. Zudem mussten sie die Vorarbeiter*innen für Einkäufe beauftragen, da sie die Hacienda nicht verlassen durften. Auch diese Einkäufe wurde ihnen in Rechnung gestellt. In dieser Situation verschuldeten sich die Arbeiter*innen mehr und mehr. Ein Abbezahlen der Schulden war ihnen nicht möglich, sodass sie durch ihre Schulden an die Hacienda gebunden waren.
Darüber hinaus wurden sie durch ständige Drohungen und Gewalterfahrungen davon abgehalten, von der Hacienda zu entkommen. Eine Flucht war nahezu unmöglich, da die Hacienda abgelegen mitten im Wald lag.
Zwischen 1989 und 2000 erhielten die Behörden mehrere Anzeigen von Arbeiter*innen, die es dennoch geschafft hatten, von der Hacienda zu fliehen. Daraufhin wurden Hausdurchsuchungen in der Hacienda veranlasst, was zur Befreiung von 85 Arbeiter*innen im März 2000 führte. Gerichtliche Verfahren scheiterten jedoch an der Verjährung der Taten nach brasilianischem Recht. Gegen die Besitzer der Hacienda wurden zwar Auflagen angeordnet, ihre Einhaltung wurde aber nicht ausreichend kontrolliert.
Das Gericht hält die Voraussetzungen eines Verstoßes Brasiliens gegen Art. 6 Abs. 1 AMRK, das Verbot der Sklaverei, für erfüllt. Danach soll niemand Subjekt von Sklaverei oder unfreiwilliger Dienstbarkeit („servitude“) sein. Im vorliegenden Fall stellt das Gericht fest, dass den brasilianischen Ermittlungsbehörden aufgrund der Anzeigen und Durchsuchungen die Umständen auf der Hacienda bekannt waren, ohne dass die nötigen Schutzmaßnahmen für die Betroffenen ergriffen wurden. Den Behörden sei auch bekannt gewesen, dass einzelne Bevölkerungsgruppen im Hinblick auf Arbeitsausbeutung besonders vulnerabel seien. Dennoch hätten sie die Durchführung notwendiger präventiver Maßnahmen versäumt.
In seinen Feststellungen geht das Gericht ausführlich auf den Begriff der Sklaverei ein. Dabei vertritt es die Ansicht, dass das historische Verständnis der Sklaverei als „Eigentumsrecht über ein Individuum“ nach Art. 6 Abs. 1 AMRK unter heutigen Umständen zu eng sei. Das Gericht entwickelt die Definition in Anlehnung an andere internationale Gerichte weiter und definiert Sklaverei durch zwei grundlegenden Aspekte: (i) durch den Status oder Zustand einer Person und (ii) durch die Ausübung einiger oder aller mit dem Eigentumsrecht verbundenen Machtbefugnisse.
Der Aspekt (i) „Status oder Zustand einer Person“ beziehe sich sowohl auf die rechtlichen als auch auf die tatsächlichen Umstände einer Person. Es sei daher kein Recht und kein schriftlicher Vertrag nötig, um die Stellung der Person als Sklav*in zu bestätigen, wie dies historisch der Fall war.
Das Gericht erklärt weiter, dass der zweite Aspekt die Ausübung von Machtbefugnissen und von Kontrolle einer Person über eine andere bedeute. Es handele sich demnach um Sklaverei, wenn die Person ihren eigenen freien Willen verloren, mindestens aber ihre freie Selbstbestimmung erheblich abgenommen habe.
Bezogen auf den Begriff „servitude“ in Art. 6 Abs. 1 AMRK stellt das Gericht fest, dass es sich hierbei um eine Form der Sklaverei handelt, welche von Gewalt und Zwang geprägt sei.
Eine weitere Feststellung trifft das Gericht bezogen auf den Wortlaut des Art. 6 Abs. 1 AMRK, welcher von dem „Handel mit Frauen“ spricht. Hier erklärt das Gericht, dass der Absatz nunmehr im Einklang mit dem sogenannten Palermo Protokoll nicht nur Frauen, sondern alle Betroffenen von Menschenhandel umfassen soll.
Hinsichtlich der Verpflichtungen eines Staates bezogen auf verbotenes Vorgehen von privaten Akteuren stellt das Gericht fest, dass Staaten in Fällen von Sklaverei, Menschenhandel und Zwangsarbeit eine erhöhte Sorgfaltspflicht („exceptional due diligence“) zukommt. Diese erhöhte Sorgfaltspflicht beträfe die Vorbeugung sowie Beendigung von Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen, wie etwa dem Verbot der Sklaverei. Staaten sollten umfassende Maßnahmen ergreifen, um Risikofaktoren zu beseitigen. Zu diesen Maßnahmen gehöre es, angemessene Gesetze zu schaffen und die staatlichen Behörden in der Durchsetzung zu stärken. Diese wiederum müssten die Verpflichtung haben, jedem Hinweis auf Sklaverei nachzugehen. Zudem seien Täter*innen effektiv zu bestrafen, Geschädigte, insbesondere von Risikogruppen, seien zu schützen und zu unterstützen.
Auf Grund der Verletzung seiner Sorgfaltspflichten verurteilt der IAGMR Brasilien, die Ermittlungen und Strafverfahren auf staatlicher Ebene wiederaufzunehmen, um die Personen, die für die festgestellten Taten verantwortlich sind, zu identifizieren, zu verfolgen und zu bestrafen. Dabei stellt er klar, dass Verjährungsfristen nicht anwendbar seien, wenn sie internationalem Recht zuwiderlaufen. Sklaverei sei eine Straftat nach internationalem Recht und zwingendes Völkerrecht, das über andere bi- und multilaterale Verträge hinaus von allen Staaten einzuhalten sei.
Entscheidung im Volltext: