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LG Hannover, Urteil vom 25.8.2016
Aktenzeichen 39 KLs 2813 Js 14615/16 (9/16)
Stichpunkte
Umfassende Entscheidung im Strafverfahren wegen Säureattacke mit schwersten Verletzungen und dauerhaften Entstellungen gegen Ex-Partnerin; zwölf Jahre Freiheitsstrafe; zu den Voraussetzungen Täter-Opfer Ausgleich
Zusammenfassung
Das Landgericht (LG) verurteilt einen Mann wegen einer Säureattacke auf seine Ex-Partnerin zu zwölf Jahren Haft.
Der Angeklagte und die Nebenklägerin M. hatten sich Mitte 2015 über das Internet kennengelernt und waren eine Beziehung eingegangen, die zunächst sehr harmonisch verlief. Diese verschlechterte sich jedoch, als der Angeklagte mehrfach Grenzen überschritt, z.B. ohne Absprache Möbel und Sachen der Geschädigten in seine Wohnung brachte. Außerdem schaltete er weiter Kontaktanzeigen und unterhielt Kontakte zu anderen Frauen. Insgesamt wurde der Nebenklägerin das Verhalten des Angeklagten zu viel und sie erklärte ihm Ende 2015, die Beziehung zu ihm beenden oder nur unter bestimmten Bedingungen (feste Arbeitsstelle, kein Kontakt zu anderen Frauen) weiterführen zu wollen. Ende Januar 2016 holte sie nach Absprache mit dem Angeklagten ihre Möbel und Dinge aus seiner Wohnung zurück.
Der Angeklagte versuchte, die Beziehung zu retten, hatte eine Arbeitsstelle in Aussicht und machte sich Hoffnungen auf Fortführung der Beziehung. Anfang 2016 eskalierte die Situation jedoch, weil der Angeklagte wieder eine Kontaktanzeige aufgegeben hatte, was die M. erfuhr. Daraufhin schickte sie ihm eine Nachricht, sie trenne sich endgültig von ihm. Der Angeklagte war wütend, rief ständig bei ihr und ihren Eltern an und ließ sogar ein gefälschtes Facebook-Profil mit obszönem Inhalt erstellen. Die Situation führte schließlich zu einer polizeilichen Gefährderansprache, in der er aufgefordert wurde, jeglichen Kontakt zu M. zu unterlassen. Die Polizei erklärte ihm, die Nebenklägerin habe eine Anzeige erstattet und wolle keinen Kontakt mehr zu ihm.
Der Angeklagte war hierüber extrem erbost und entwickelte den Plan, das Aussehen der M. durch einen Säureangriff zu entstellen. Er besorgte sich Rohrreiniger, lauerte der M. in einem Gebüsch nahe ihrem Haus auf und sprach sie an. Sie erklärte, er solle sie in Ruhe lassen, sie habe eine einstweilige Verfügung, dass er sich ihr nicht nähern dürfe. Der Angeklagte schüttete daraufhin der überrumpelten M. die Säure in Gesicht. Die M. wurde ins Krankenhaus gebracht, medizinisch versorgt und in ein künstliches Koma versetzt.
Sie hat durch den Angriff schwerste Verletzungen erlitten. Ihre linke Gesichtshälfte sowie der Halsbereich und das Dekolleté sind bis tief ins Gewebe verätzt. Sie musste sich bislang sechs plastisch-chirurgischen Operationen unterziehen und verbrachte fast zwei Monate im Krankenhaus, davon mehrere Wochen auf der Intensivstation. Das Gericht führt die gravierenden und dauerhaften Folgen des Angriffs umfassend aus. Auch psychisch leide die M. unter häufigen Albträumen und sei auf Antidepressiva angewiesen. Sie sei zum Zeitpunkt der Entscheidung arbeitsunfähig und lebe von 720 EUR Krankengeld im Monat. Die Kammer hält die Angaben der M, die in der Hauptverhandlung lange und intensiv befragt worden war und den Vorfall nach Ansicht der Kammer schlüssig, plausibel und ohne Brüche schilderte, für glaubhaft.
Im Rahmen der Strafzumessung hat das Gericht zugunsten des Angeklagten gewertet, dass er den Tathergang grundsätzlich einräumte, 50.000 EUR Schmerzensgeld gezahlt und sich in der Verhandlung bei der Geschädigten entschuldigt habe. Auch seine Persönlichkeitsstörung wurde mildernd berücksichtigt. Die Entschuldigung gewichtete das Gericht jedoch nur gering, da der Angeklagte gleichzeitig behauptete, die Geschädigte habe ihn provoziert und mit einer falschen Vergewaltigungsanzeige gedroht – er habe also die Verantwortung für die Tat weiterhin auf sein Opfer abzuwälzen versucht. Schwerer wog für die Kammer außerdem, dass die körperliche Entstellung der Geschädigten weit über das hinausgehe, was den Straftatbestand ohnehin schon erfülle. Hinzu komme eine schwere Schädigung des Auges, eine Einschränkung des Hörvermögens und erhebliche psychische Folgen. Außerdem habe der Angeklagte die Tat sorgfältig geplant, was auf hohe kriminelle Energie hindeute. Auch eine Strafrahmenverschiebung wegen des gezahlten Schmerzensgeldes lehnte das Gericht ab. Die Zahlung wurde nicht als Täter-Opfer-Ausgleich gewertet, da ein solcher voraussetze, dass der Täter echte Verantwortung übernehme und ernsthaft auf das Opfer zugehe. Da der Angeklagte der Geschädigten bis zuletzt die Mitschuld gab, waren diese Voraussetzungen nach Ansicht des Gerichts nicht erfüllt.
In einem Zivilprozess wurde der Angeklagte zudem durch das LG Hannover am 02.10.2018 zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 EUR an die Geschädigte verurteilt.
Entscheidung im Volltext: