Finanzielle Unterstützung

Sofern Sie mittellos sind, steht Ihnen möglicherweise eine staatliche finanzielle Unterstützung zu. Welche Leistungen Sie erhalten können, ist abhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Wenn Sie Opfer von Straftaten geworden sind (z.B. Menschenhandel, Ausbeutung oder Gewalt in der Prostitution, in der Ehe oder in der Arbeit, wenn sie zum Betteln gezwungen werden oder dazu, Straftaten zu verüben) empfehlen wir Ihnen die Beratung durch eine Fachberatungsstelle - diese wird in jedem Fall auch mit Ihnen klären, welche Leistungen Ihnen rechtlich zustehen:

  • Wenn Sie sich entschieden haben, als Zeug*in über die an Ihnen begangenen Straftaten auszusagen, können Sie für die Dauer des Ermittlungs- und Strafverfahrens Leistungen nach dem SGB II oder XII beziehen.
  • Leistungen nach AsylbLG erhalten Sie, wenn Sie zwar Opfer von Straftaten geworden sind, sich aber noch nicht entschieden haben, eine Aussage zu machen.
  • Als EU-Bürger*in haben Sie in einer vorübergehenden Notlage Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II oder XII.
  • Als Tourist*in stehen Ihnen leider kaum finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sind Sie jedoch Opfer von Menschenhandel geworden, so wenden Sie sich bitte an eine Fachberatungsstelle.
  • Wenn Sie sich illegalisiert in Deutschland aufhalten, haben Sie keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen. Aber auch wenn Sie illegalisiert sind, können Sie sich vertrauensvoll von einer Fachberatungsstelle über Ihre Möglichkeiten beraten lassen. Für die Berater*innen der Fachberatungsstellen besteht Schweigepflicht, so dass sie keine staatlichen Konsequenzen (wie Ausweisung oder Abschiebung) befürchten müssen.
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KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de