AG Potsdam, Urteil as of 12/1/2014
Aktenzeichen 82 Ds 476 Js 4473/13 (298/13)

Key issues

Erste Entscheidung in einem Strafverfahren wegen Zwangsheirat; Vater nötigt Tochter zur Heirat; Ausführungen zu den patriarchalischen Familienstrukturen; Bewährungsstrafe

Summary

Das Amtsgericht Potsdam (AG) verurteilt einen Vater wegen Zwangsheirat gem. § 237 Strafgesetzbuch zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Mann hatte seine Tochter gezwungen, den Sohn eines Freundes zu heiraten.

Die Frau war 2012 im Alter von 18 Jahren mit ihrem Bruder zusammen aus der Türkei nach Deutschland zu ihrem dort lebenden Vater geflohen. Kurz nach ihrer Ankunft drängte der Vater sie, den Sohn einer befreundeten Familie zu heiraten, da es zwischen den Familien so abgesprochen sei. Die Tochter machte mehrfach deutlich, dass sie dies nicht wolle, worauf der Vater ungehalten und auch mit Gewalt reagierte. Die Tochter, die zunehmend auch von ihrem Bruder kontrolliert wurde, fügte sich daher aus Angst und weil sie nicht wusste, wem sie sich anvertrauen könnte. Es kam zu einer standesamtlichen Hochzeit im türkischen Konsulat im August 2012. Später sollte das Hochzeitsfest folgen. Einer Lehrerin fiel jedoch das veränderte Verhalten der Frau auf. Die Frau vertraute sich ihr an. Daraufhin wurde sie mit Hilfe einer Beratungsstelle in ein Frauenhaus gebracht. Später wurde die Ehe geschieden.

Das AG verurteilte den Vater zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die aber, mit Rücksicht auch auf die Sorge der Tochter, die Mutter käme alleine nicht zurecht, zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht hatte ihm außerdem als Bewährungsauflage verboten, seine Tochter zu kontaktieren.

Der Angeklagte hatte zunächst Berufung eingelegt, diese dann aber wieder zurück gezogen, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

 

Entscheidung im Volltext:

ag_potsdam_01_12_2014 (PDF, 238 KB, nicht barrierefrei)

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