Entscheidung im Strafverfahren wegen schwerer Zwangsprostitution; Vater zwingt minderjährigen Sohn zur Prostitution; Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten; 3000 € Wertersatzeinziehung
Das Landgericht (LG) verurteilt den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, schwerer Zwangsprostitution und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten und bestimmt eine Vermögensabschöpfung in Höhe von 3000 €.
Der Angeklagte kam im Spätsommer 2017 mit seinem 13-jährigen Sohn nach Berlin, wo bereits andere Väter mit ihren Söhnen aus seiner Heimatregion in provisorischen Unterkünften lebten. Der Angeklagte schickte seinen Sohn über einen Zeitraum von insgesamt ca. fünf Monaten fünfmal wöchentlich zur Prostitution in einem Berliner Park, in dem auch die minderjährigen Söhne der anderen Familien auf Anweisung ihrer Väter der Prostitution nachgehen mussten.
Nach Hinweisen aus der Bevölkerung auf die Prostitution Minderjähriger, führte die Polizei im Park vermehrt Kontrollen durch, bei denen sie auch den Sohn des Angeklagten mehrfach aufgriff und jeweils in den Kinder- und später Jugendnotdienst brachte. Er nahm jedoch keine Hilfsangebote an und verschwand jedes Mal umgehend wieder aus den Unterbringungen.
Das Gericht schätzt die Einnahmen des Vaters durch die Prostitution des Jungen auf ca. 3000 € und ordnet hierfür Wertersatzeinziehung an.
Siehe auch: LG Berlin 04.03.2019 und 25.06.2019
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