AG Berlin Tiergarten, Urteil as of 3/23/2011
Aktenzeichen (281 Ds) 34 Js 5355/10 (222/10), 281 Ds 222/10

Key issues

Entscheidung zur Zulässigkeit eines (isolierten) Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren wenn keine strafrechtliche Verurteilung erfolgt; umfangreiche Ausführungen zu § 406 Absatz 1 und 2 der Strafprozessordnung.

Summary

Angeklagt war ein Paar wegen Betruges. Ihnen wurde vorgeworfen, gemeinsam ein Auto an die Adhäsionsklägerin verkauft zu haben, obwohl der Angeklagte nicht der Eigentümer war. Das Auto war noch nicht abbezahlt und somit Eigentum der Bank. Die Adhäsionsklägerin hatte 11.000,- Euro an den Angeklagten bezahlt, das Auto wurde jedoch später von der finanzierenden Bank bei ihr wieder abgeholt. Die angeklagte Frau wurde frei gesprochen, da ihr nicht nachzuweisen war, dass sie wusste, dass der Angeklagte nicht Eigentümer war. Der Angeklagte hatte in der Hauptverhandlung im Adhäsionsverfahren den Anspruch der Adhäsionsklägerin auf Rückzahlung des Kaufpreises anerkannt. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte ihn daraufhin ohne weitere Prüfung der Rechtslage im Umfang seines Anerkenntnisses zur Zahlung der 11.000,- Euro nebst Zinsen. Gegen die Auflage, dass der Angeklagte diese Summe innerhalb einer gesetzten Frist an die Adhäsionsklägerin zahlt, wurde das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt.

Das Amtsgericht setzt sich in der Urteilsbegründung ausführlich mit der Frage auseinander, ob ein sogenanntes 'isoliertes' Anerkenntnisurteil zulässig ist, wenn keine strafrechtliche Verurteilung erfolgt. Das Gericht macht Ausführungen zum § 406 Strafprozessordnung und zum Verhältnis der ersten beiden Absätze des Paragrafen zueinander. In Absatz 1 ist festgelegt, dass eine Verurteilung im Adhäsionsverfahren erfolgt, soweit ein Anspruch wegen einer Straftat begründet ist, diese Verurteilung also eine strafrechtliche Verurteilung voraussetzt. Eine solche Einschränkung fehlt im Absatz 2, der das Anerkenntnis regelt. Dies spricht zusammen mit einer Auslegung nach Sinn und Zweck des Gesetzes nach Ansicht des Gerichts dafür, dass der 2. Absatz als Spezialvorschrift anzusehen ist, ein Anerkenntnisurteil also auch ohne strafrechtliche Verurteilung ergehen darf. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu fehlt bislang.

AG_Berlin_Tiergarten_23_03_2011 (PDF, 68 KB, nicht barrierefrei)

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