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EU-Richtlinie gegen Menschenhandel

Die  EU-Richtlinie 2011/36 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer ist auf Ebene der Europäischen Union das zentrale Instrument im Bereich der Menschenhandelsbekämpfung. Die Richtlinie formuliert Mindeststandards zur Definition von Straftaten und Strafmaß im Bereich Menschenhandel sowie Bestimmungen zu Opferschutz und Prävention. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten auch, neben der sexuellen Ausbeutung auch Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung, Ausbeutung von Bettelei und strafbaren Handlungen und Menschenhandel zur Organentnahme als Ausbeutungsformen unter Strafe zu stellen.

In Deutschland wurde die Richtlinie 2016 durch das „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels […]“  umgesetzt.  

Die Umsetzung der Richtlinie wird durch eine Strategie der EU-Kommission zur Bekämpfung von Menschenhandel begleitet. In so genannten Fortschrittsberichten an die EU-Kommission berichten die Mitgliedsstaaten alle zwei Jahre über die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels.

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