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Non-Punishment Prinzip

Das Non-Punishment Prinzip (oder auch Non-Punishment Clause) bezeichnet Regelungen, nach denen Betroffene von Menschenhandel nicht für Straftaten oder Vergehen, die sie im Rahmen ihrer Ausbeutungssituation begehen (mussten) zur Rechenschaft gezogen werden. Dies kann bspw. der Fall bei Betroffenen sein, die aufenthaltsrechtliche Verstöße begangen haben oder die zur Begehung strafbarer Handlungen gebracht oder gezwungen wurden. In Deutschland ist dies im § 154c Abs. 2  Strafprozessordnung verankert. Die Staatsanwaltschaft kann demnach von der Verfolgung absehen, wenn Betroffene von Menschenhandel im Rahmen der Ausbeutung eine Straftat, wie etwa Diebstahl, begehen mussten. Sowohl die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel als auch die Europaratskonvention verpflichten die Staaten, eine Regelung zur Straffreiheit für Betroffene von Menschenhandel einzuführen.
Dadurch sollen die Rechte der Betroffenen geschützt, ihre weitere Viktimisierung vermieden und sie dazu ermutigt werden, in Strafverfahren als Zeug*innen gegen die Täter*innen auszusagen.

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