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Europaratskonvention gegen Menschenhandel

Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel (Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels – Nr. 197) aus dem Jahr 2005 ist ein gemeinsames Übereinkommen der Mitgliedsstaaten des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels. Sie definiert als erstes rechtsverbindliches Dokument Menschenhandel in einem menschenrechtlichen Kontext. Das wird in der Präambel der Konvention deutlich, in der Menschenhandel ausdrücklich als Menschenrechtsverletzung benannt wird. Im Vergleich zu anderen völkerrechtlichen Verträgen wie dem Palermo Protokoll betont sie, dass es neben dem Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung auch wichtig ist, die Rechte der Betroffenen zu berücksichtigen. Die Konvention umfasst alle Formen des Menschenhandels.

Die Umsetzung und Anwendung der Konvention wird zum einen von der GRETA-Kommission (Group of Experts on Action against Trafficking) und zum anderen von einem Ausschuss, in dem Vertreter*innen der Vertragsstaaten versammelt sind, überwacht.

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