Auch: Lohnwucher im Zivilrecht
(§ 138 BGB)
Dieser Abschnitt zielt darauf ab, Verträge, die gegen Bonos Sitten verstoßen (unzumutbar), für ungültig zu erklären. Ein Beispiel für Gewissenlosigkeit ist, wenn eine Person die Schwäche einer anderen ausnutzt (z. B. jemand, der sich in einem Dilemma befindet, unerfahren ist oder eine Schwäche des Willens hat), um sich einen Vorteil für sich selbst zu verschaffen, der "auffallend unvereinbar" mit dem ist, was diese Person im Gegenzug bereitstellt. Lohnwucher liegt vor, wenn unter diesen Umständen einem Mitarbeiter ein sehr niedriger Lohn für die geleistete Arbeit gezahlt wird. Nach Ansicht des obersten Arbeitsgerichtshofs in Deutschland wird Lohnwucher festgestellt, wenn der Arbeitnehmer weniger als 2/3 des Gewerkschaftslohns oder des üblichen (Standard-)Lohnes für seine Arbeit erhält.