Das Opferausgleichsgesetz (OEG) ist ein Bundesgesetz auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts. Der Staat - als Monopolträger des Rechts auf rechtmäßige Gewaltanwendung - ist dafür verantwortlich, die Menschen in seinem Hoheitsgebiet vor Gewalttaten zu schützen. Bietet er diesen Schutz nicht, so haftet der Staat gegenüber den Opfern nach den Bestimmungen des OEG.
Nach dem OEG hat jeder, der durch einen Gewaltakt gesundheitliche Schäden erleidet, einen Leistungsanspruch. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem therapeutische und medizinische Behandlungen sowie eine Invalidenrente. EU-Bürger haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie deutsche Staatsangehörige. Drittstaatsangehörige erhalten je nach Aufenthaltsdauer abgestufte Leistungen, sofern ihr Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist.