Als Palermo-Protokoll wird das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Übereinkommen gegen die Grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2000 bezeichnet. Das Palermo-Protokoll regelt Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu diesem Zwecke. Das Protokoll enthielt als erstes internationales Rechtsdokument eine umfassende und abgestimmte Definition von Menschenhandel und bezog alle Personengruppen und Ausbeutungsformen mit ein. Für minderjährige Betroffene wird festgelegt, dass kein Zwang angewendet werden muss, um den Tatbestand Menschenhandel zu erfüllen.
Schwerpunkte des Übereinkommens sind die Strafverfolgung und Bekämpfung organisierter Kriminalität. Überwacht wird die Einhaltung des Übereinkommens von der Konferenz der Vertragsstaaten; diese versammelt sich alle zwei Jahre.