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Aktionsplan des Europarats zum Schutz schutzbedürftiger Personen im Kontext von Migration und Asyl in Europa

Der Europarat hat einen Aktionsplan zum Schutz schutzbedürftiger Personen im Kontext von Migration und Asyl in Europa für die Jahre 2021 – 2025 herausgebracht. Er beinhaltet die Ausarbeitung praktischer Leitlinien für den Umgang mit Schutzbedürftigkeit während des gesamten Asyl- und Migrationsverfahrens, einschließlich der Aufnahmebedingungen.

Aktionsplan des Europarats zum Schutz schutzbedürftiger Personen im Kontext von Migration und Asyl in Europa (2021-2025)

Bis auf eine kurze Erwähnung der Expert*innengruppe GRETA (vgl. S. 18, Fußnote 9) und dem Hinweis, dass sich viele Aktivitäten auf mehrere Zielgruppen beziehen können, enthält der Aktionsplan zwar keine direkten Bezüge zu Menschenhandel. In Punkt 1.1 wird aber der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch erwähnt. Außerdem wurden Maßnahmen zur Förderung eines fairen Zugangs zur Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige Personen mit besonderem Bezug auf Pandemiesituationen entwickelt (vgl. Punkt 1.3). Der Punkt 2.1 bezieht sich auf die Ausarbeitung spezifischer Leitlinien zum Datenschutz und zur digitalen Identität im Zusammenhang mit Migration. Diese wurden im Einklang mit dem Übereinkommen zum Schutz von Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten und dem dazugehörigen Zusatzprotokoll erarbeitet.