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Aktualisierte Stellungnahme des KOK zum Gesetzesentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug

Der jetzt vorliegende Entwurf enthält in der Gesetzesbegründung deutliche Klarstellungen in Bezug auf Menschenhandel, die der KOK in seiner aktualisierten Stellungnahme vom 01.04.2019 ausdrücklich begrüßt.

Der bereits im Dezember vorgelegte Referentenentwurf zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch, zu dem der KOK auch eine Stellungnahme abgegeben hatte, wurde zwischenzeitlich überarbeitet und vom Kabinett beschlossen.

Der jetzt vorliegende Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug enthält in der Gesetzesbegründung deutliche Klarstellungen in Bezug auf Menschenhandel, die der KOK in seiner aktualisierten Stellungnahme vom 01.04.2019 ausdrücklich begrüßt.

Diese beziehen sich insbesondere auf folgende Ausführungen in der Gesetzesbegründung:

- (…) die Kooperation zwischen der FKS und den örtlichen Anlauf- bzw. Beratungsstellen soll intensiviert werden, um den Betroffenen einen Weg aus illegalen Strukturen bzw. aus einer prekären Lebenslage zu ermöglichen.

- Für die effektive Bekämpfung von Menschenhandel wird die FKS die Zusammenarbeit mit den Polizeivollzugsbehörden, mit den in diesem Bereich tätigen Fachberatungen und Stellen sowie mit den Austauschgremien zu Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel intensivieren.

- Mit der Erweiterung der Kompetenzen geht einher, dass die FKS zum Schutz der Opfer von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel ihr Personal in den Bereichen Erkennung von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung, den entsprechenden Normen des Ausländerrechts, Rechte der Betroffenen von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel sowie dem Opferschutz gesondert schulen wird.

 

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