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Dublin-Überstellungen in deutsche Anrainerstaaten ab 15.06. wieder möglich

Mit Erlass vom 12. Juni 2020 hat das BMI veranlasst, dass Dublin-Überstellungen in deutsche Anrainerstaaten ab 15. Juni 2020 wiederaufgenommen werden können. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Mitgliedsstaaten damit einverstanden sind. Die Verhandlungen darüber sind wohl noch nicht abgeschlossen. 

Auch Überstellungen in andere Mitgliedsstaaten sollen per Luftweg bald wieder erfolgen.

Auf Grund der COVID-19 Pandemie bleiben bestimmte Sicherheitsvorkehrungen jedoch bestehen. Dazu zählen z.B. Vertretbarkeitsprüfungen der Überstellung bei Personen ab 60 Jahren oder solchen mit schweren Vorerkrankungen.

Laut BAMF hat die zeitweilige Aussetzung von Überstellungen laufende Überstellungsfristen nach Art. 29 I Dublin-III-VO unterbrochen. Allerdings hat die EU-Kommission klargestellt, dass es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt. Auch das VG Schleswig-Holstein hat dieses Vorgehen als europarechtswidrig beurteilt (so z.B. VG Schleswig-Holstein, Urteil v. 15.05.2020, Az. 10 A 596/19). Die Fristen müssen daher weiterlaufen und die Verantwortung nach Fristablauf auf den Mitgliedstaat übergehen, in dem sich die antragstellende Person aufhält.