Aktuelles im KOK

Entscheidung des Sozialgerichts Kassel zur Verfassungsmäßigkeit der Leistungskürzungen nach dem AsylbLG in Datenbank eingestellt

shutterstock.com/#681265648/r.classen

In seinem Beschluss vom 05.05.2021 verpflichtet das SG das Sozialamt zur vorläufigen Zahlung ungekürzter Leistungen an einen Iraner. Die Leistungen waren gekürzt worden, da der Mann nicht abgeschoben werden konnte, da er keinen Pass beantragte. Das SG hält eine Kürzung in Höhe von 50 % mit Verweis auf eine Entscheidung des BVerfG für verfassungswidrig

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky