Das VG hat mit Beschluss vom 28.06.2018 im einstweiligen Rechtsschutz einer Nigerianerin Anspruch auf Ermessensduldung zuerkannt, da ihre Anwesenheit im Bundesgebiet zur effektiven Durchführung eines Menschenhandelsverfahrens Abschiebeverbot zur effektiven Strafverfolgung bei Menschenhandel im öffentlichen Interesse sei