Das Bundesverwaltungsgericht bestätig in seinem Beschluss vom 20.08.2018 Abschiebeverbot nach Bulgarien und macht umfassende Ausführungen zu Kriterien für Verstoß gegen Verbot einer unmenschlichen oder erniedrigende Behandlung gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention bzw. Grundrechtscharta bei Abschiebungen in Mitgliedstaaten mit systemischen Mängeln im Asylverfahren