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EU-Kommission fordert effektive Beschwerdemechanismen für irreguläre Arbeitnehmer*innen

Shutterstock.com/#210669856/Andrey_Kuzmin

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Die Europäische Kommission hat kürzlich eine Mitteilung über ihre Bewertung der Umsetzung der Arbeitgebersanktionsrichtlinie veröffentlicht. In diesem Dokument erläutert die EU-Kommission die Ergebnisse und Empfehlungen für die Regierungen, um die Umsetzung der EU-Richtlinie zu verbessern, einschließlich des Zugangs zu Informationen, Gerechtigkeit und Entlohnung sowie befristeter Aufenthaltsgenehmigungen für undokumentierte Arbeitnehmer*innen.

Die Europäische Kommission räumt ein, dass der prekäre Migrationsstatus ausgebeuteter Arbeitnehmer*innen sie daran hindern kann, eine Beschwerde einzureichen. Daher fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Zugänglichkeit zu Beschwerdemechanismen für irreguläre Arbeitnehmer*innen zu verbessern, um in Fällen von irregulärer Beschäftigung und Ausbeutung leichter Beschwerde einlegen zu können sowie Strategien oder Maßnahmen einzuführen, die es ihnen ermöglichen, mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt treten zu können, ohne zu riskieren, dass der Migrationsstatus die Ausübung ihrer Rechte beeinträchtigt.

Dies war ein wesentlicher Punkt, den PICUM (Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants) in seiner schriftlichen Eingabe forderte, zu der auch der KOK als PICUM-Mitglied beigetragen hat. Anfang Juni veröffentlichte die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) einen Bericht, in dem beschrieben wird, wie 25 Mitgliedstaaten die Arbeitgebersanktionsrichtlinie umgesetzt haben, und stellte fest, dass es bei der vollständigen und sinnvollen Umsetzung in nationales Recht und Praxis große Lücken gibt. Im Oktober hat der Europäische Gewerkschaftsbund (European Trade Union Confederation, ETUC) seinen Standpunkt zur Umsetzung der Richtlinie veröffentlicht. Der ETUC stellte fest, dass die Bestimmungen zur Gewährleistung von Nachzahlungen, zur Erleichterung von Beschwerden und zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeitnehmer*innen ohne Papiere nur in sehr begrenztem Umfang umgesetzt werden.