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EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Der europäische Gerichtshof hat am 08. April die umstrittene "Richtlinie 2006/24/EG über Vorratsspeicherung der Daten" für ungültig erklärt. Die Richtlinie widerspricht somit dem europäischen Recht und stelle "einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt", dar. Massenhafte Datensammlung und die Speicherung der Telefon- und Internetdaten löse bei den Bürgerinnen und Bürgern das bedrohliche Gefühl der ständigen Überwachung des Privatlebens aus, so der EuGH.
datACT und der KOK begrüßen das Urteil.

Weitere Informationen hierzu und die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie auf der Website von "Digital Courage".

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