Aktuelles im KOK

„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ des Bundesinnenministeriums

Das Bundesinnenministerium hat einen Referent*innenentwurf vorgestellt, der weitere Beschränkungen des Aufenthaltsrechts für Geflüchtete beinhaltet und Ausweisungen erleichtern soll. Der „Entwurf eines zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, auch „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ genannt, sieht unter anderem Verschärfungen der Passbeschaffungspflicht, des Einreise- und Aufenthaltsverbots, der Sicherungs- und Abschiebungshaft und der Wohnsitzauflage vor. Angeknüpft an die Passbeschaffungspflicht soll die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit weiter eingeschränkt werden. Darüber hinaus soll der Status „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforderung)“ eingeführt werden, die unter einer Duldung liegt und eintritt, wenn das Abschiebehindernis der Person selbst zuzuordnen ist. Dieser Status ist mit räumlicher Beschränkung, Ausschluss der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung und der Einschränkung des Anspruchs auf Sozialleistungen verbunden. Der Bayrische Flüchtlingsrat, Pro Asyl oder auch die GGUA Flüchtlingshilfe  kritisieren das geplante Gesetz scharf u.a. als massiven Angriff auf den Rechtsstaat.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky