Aktuelles im KOK

“Geordnete-Rückkehr-Gesetz” im Bundestagsplenum

Am 16. Mai 2019 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ statt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die „Zuführungsquote zu Rückführungsmaßnahmen“ anhand zahlreicher Neuregelungen „deutlich zu erhöhen“. Diese beinhalten unter anderem die Absenkung der Voraussetzungen für Sicherungshaft, die Ausweitung der Vorbereitungshaft auf Gefährder sowie die Einführung einer „Mitwirkungshaft“, falls der Mitwirkung bei der Identitätsklärung nicht Folge geleistet wird. Zudem sollen durch das temporäre Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebungs- und Strafgefangengen 500 weitere Plätze für die Abschiebungshaft genutzt, geplante Abschiebungstermine zukünftig nicht mehr angekündigt und strafrechtlich als Geheimnis eingestuft werden. Für Personen „mit ungeklärter Identität“ soll eine neue Duldungskategorie eingeführt werden.

Weitere Regelungen umfassen Leistungseinschränkungen bei Verletzung von Mitwirkungspflichten während des Asylverfahrens wie auch für Asylbewerber*innen, bei denen Deutschland nicht für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Der Gesetzentwurf stieß bei den Oppositionsparteien DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD auf scharfe Kritik; die FDP sprach von einem „Schritt in die richtige Richtung“. Ulla Jelpke (DIE LINKE.) erklärte, dass der Gesetzentwurf „die verbliebenen Rechte von Schutzsuchenden bis in die Unkenntlichkeit verstümmelt“. Die Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bezeichnete den Entwurf der Bundesregierung als „Katalog der Entrechtung und Inhumanität“ und widerspreche dem ersten Artikel der Verfassung.

Zur weiteren Beratung wurde die Vorlage in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Dort ist eine Anhörung für den 03. Juni 2019 geplant.

PRO ASYL, der Bundesfachverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (BumF), der Deutsche Juristinnenbund (djb), die Diakonie Deutschland und der Paritätische Gesamtverband veröffentlichten bereits ausführliche Stellungnahmen.

Der KOK hat die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs zusammengefasst.