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KOK-Bericht "Rechte von Betroffenen von Menschenhandel im Strafverfahren – Eine Untersuchung zur Umsetzung der Menschenhandelsrichtlinie 2011/36/EU in Deutschland"

In der Publikation "Rechte von Betroffenen von Menschenhandel im Strafverfahren – Eine Untersuchung zur Umsetzung der Menschenhandelsrichtlinie 2011/36/EU in Deutschland" hat der KOK Gerichtsverfahren zu Menschenhandel in den Blick genommen und Expert*innen befragt, um die Situation und Rechte der Betroffenen von Menschenhandel nach der Gesetzesänderung genauer zu beleuchten.

Cover KOK Bericht Verfahrensbeobachtung

Der KOK hat von Oktober 2019 bis April 2021 ein Projekt durchgeführt, in welchem die neuen Straftatbestände im Bereich Menschenhandel und ihre Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfahren untersucht wurden. Seitdem die Vorgaben der Richtlinie 2011/36/EU in Deutschland 2016 in deutsches Recht übertragen wurden, gab es nur wenige Strafverfahren zu den neuen Straftatbeständen mithin auch wenige Erkenntnisse zu der Situation von Betroffenen von Menschenhandel seit der Umsetzung. Die Untersuchung des KOK analysiert dies nun aus menschenrechtlicher Perspektive und gibt einen Einblick, welche systemischen Lücken noch bestehen.

Interviews mit Expert*innen aus spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel, Fachanwält*innen sowie Staatsanwält*innen belegen, dass insbesondere die Durchsetzung der Rechte Betroffener von Menschenhandel in Strafverfahren nach wie vor keine gesonderte Beachtung findet. Die in der Richtlinie vorgesehenen gemeinsamen „Bestimmungen zur Stärkung des Opferschutzes unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive“ wurden nicht konsequent umgesetzt. Diese Erfahrungen machen viele Betroffene von Menschenhandel, die als Zeug*innen und Nebenkläger*innen in Strafverfahren zu Menschenhandel aussagen. „Wir sind noch weit von einer vollständigen Umsetzung europäischer Vorgaben entfernt. Diese Realität geht zulasten der Betroffenen, aber auch die chronisch unterfinanzierten Fachberatungsstellen kämpfen deswegen mit vielen Widrigkeiten“, berichtet Claudia Robbe, KOK-Vorstandsmitglied und Mitarbeiterin der Fachberatungsstelle FIZ in Stuttgart.

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. ist ein Zusammenschluss von 39 Nichtregierungsorganisationen, die durch ihre Haupt- und Zweigstellen mit mehr als 50 Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und weiteren Organisationen, die zu diesem Themenbereich arbeiten, Betroffene von Menschenhandel auch in Ermittlungsverfahren begleiten und betreuen. Gemeinsam treten wir ein für eine an den Rechten und Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Strafverfolgung.