Aktuelles im KOK

Offizielle Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union - Zuwanderungsgesetz

Einleitung: 

Der KOK e.V. begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf und die angestrebte Umsetzung der EU-RiLi 2004/81/EG des Rates1. Mit der Einführung des § 25 IV a, des § 50 a II AufenthG, und § 6 III AsylbLG werden opferschutzrechtliche Bestimmungen umgesetzt. Nachfolgend nehmen wir zu den einzelnen Änderungsvorhaben Stellung und beziehen uns hierbei vornehmlich auf den Personenkreis von Menschenhandel betroffener Personen. In Anerkennung der umfassenden Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschenhandel betroffener Personen im vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir dennoch darauf hinweisen, welche Bereiche aus Sicht des KOK ungeregelt bzw. lückenhaft geregelt worden sind.

Als Dachverband fast aller Fachberatungsstellen in Deutschland spiegelt der KOK e.V. die Probleme aus der Praxis in seiner Stellungnahme wieder. Daher mussten wir mit Bedauern feststellen, dass in dem Gesetzesentwurf keine Änderung zu § 15 a AufenthG geplant ist. Ferner halten wir eine Ermessenregelung im neu geplanten § 25 IV a für unvereinbar mit dem Sinn und Zweck der EU-Richtlinie. Den betroffenen Frauen muss ein Rechtsanspruch für einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel zustehen, wenn sie sich für eine Aussage vor den deutschen Gerichten entschieden haben. 

Auch nach Beendigung des Strafverfahrens werden den Frauen bislang keine Alternativen angeboten, obwohl sie sich und auch oftmals ihre Familie in den Herkunftsländern in Gefahr gebracht haben. Der KOK e.V. begrüßt die geplanten Änderungen im AsylbLG verweist aber dennoch auf die noch immer vorhandenen Probleme mit den Leistungen nach dem AsylbLG für die betroffenen Frauen. Beispielsweise müssen sie Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz oder Schmerzensgeldansprüche als Einkommen berechnen lassen. Insgesamt lehnt der KOK e.V. einen Ehegattennachzug ab 21 Jahren ab und verweist eindringlich darauf, dass nachziehende PartnerInnen aus den Herkunftsländern auf Grund der Strukturen in den Herkunftsländern keine Möglichkeiten haben Deutschkenntnisse zu erwerben (...)

Vollständige Stellungnahme hier

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