In seinem Urteil vom 20.08.2020 spricht das VG Osnabrück einer alleinerziehenden Nigerianerin im Ergebnis Abschiebeschutz wegen fehlender Möglichkeit der Existenzsicherung im Falle der Rückkehr zu. Sehr negativ fällt an der Entscheidung auf, dass eine Flüchtlingsanerkennung abgelehnt wird, da das VG anders als ein Großteil der Rechtsprechung (Verweis auf diese in der Zusammenfassung) die Zuordnung rückkehrender MH-Betroffener als soziale Gruppe ablehnt.