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Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Freizügigkeitgesetzes

Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht (Drucksache 19/21750) am 05.10.2020 im Ausschuss für Inneres und Heimat hat der KOK eine Stellungnahme verfasst. Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel - KOK e.V. spricht sich gegen die Einfügung des § 11 Abs. 14 S. 2 FreizügG-EU aus. Darin wird unter anderem beschrieben wie sich die geplanten Veränderungen auf Betroffene von Menschenhandel aus EU-Ländern auswirken würden. Die Möglichkeit von EU-Bürger*innen, die Betroffene von Menschenhandel sind, Leistungen beziehen zu können, sollte nicht noch weiter verschlechtert werden, sondern vielmehr verbessert werden. Dies wird aber durch die bereits jetzt unklare Rechtslage bzw. unterschiedlichen Auslegungen der Jobcenter und Ausländerbehörden häufig erschwert bis verhindert. Mit den geplanten Regelungen wird die Situation zusätzlich erschwert.

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