Aktuelles im KOK

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts

Der KOK hat gemeinsam mit anderen Verbänden die Möglichkeit genutzt und eine gemeinsame Stellungnahme zum SER erarbeitet.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende November den Referentenentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts" in die Verbändebeteiligung gegeben. Der KOK hat gemeinsam mit anderen Verbänden die Möglichkeit genutzt und eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Hieran waren vier Verbände beteiligt, die ihre jeweilige Praxiserfahrung eingebracht haben: der Arbeitskreis der Opferhilfen (ado), der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), der KOK e.V. und der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG). Autorin der Stellungnahme ist die Rechtsanwältin Katrin Kirstein.

Die hier zusammengeschlossenen Organisationen befürworten die geplante Reformierung des sozialen Entschädigungsrechts. Es soll damit ein seit Jahren geplantes und von allen vier Verbänden gefordertes Vorhaben in die Tat umgesetzt werden. Der vorliegende Referentenentwurf enthält einige begrüßenswerte Verbesserungen, z.B. insbesondere die Aufnahme einer Vermutungsregel, die geplante Aufnahme psychischer Gewalt, Menschenhandel und Stalking in die Entschädigungstatbestände, die vollständige Gleichstellung ausländischer Staatsangehöriger mit deutschen Betroffenen und der erleichterte Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung über Trauma-Ambulanzen sowie einige weitere Punkte.
Die beteiligten Verbände sehen jedoch auch noch Lücken in der Versorgung gewaltbetroffener Menschen und ihrer Familien, auf die in der Stellungnahme hingewiesen wird. Grundlegende Probleme des bisherigen Opferentschädigungsgesetzes (OEG) und des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG) werden aus Sicht der Verbände nicht behoben bzw. in einigen Punkten werden mit den geplanten Änderungen über dies Verschlechterungen eintreten.

Die Stellungnahme kann als Aktualisierung der Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des SGB XIII-E vom April 2017 gesehen werden.
 

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