Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/8461) zum Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 28. Juni 1930 über Zwangs- und Pflichtarbeit vorgelegt.
In seiner Stellungnahme hat der KOK die Ratifizierung grundsätzlich begrüßt. Die Bundesregierung sollte auch nach der Ratifizierung die Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung als kontinuierlichen Prozess sehen und bisherige Anstrengungen fortführen und ausbauen. Aus Sicht des KOK ist nun ein guter Moment, untergesetzliche Maßnahmen anzustoßen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Ziele des ILO-Übereinkommens und des Protokolls in Deutschland mit Leben zu füllen.
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