Aktuelles im KOK

Alternativbericht des Bündnis Istanbul-Konvention an Staatssekretärin überreicht

Am 16. Juli hat das Bündnis zur Begleitung der Umsetzung des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", der Istanbul-Konvention, seinen ersten Alternativbericht der Staatssekretärin im Bundesfrauenministerium, Juliane Seifert, überreicht.

Cover Alternativbericht BIK

Das Bündnis Istanbul-Konvention hat am 18. März 2021 seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen* und Mädchen* auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen* mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in Wohnungslosigkeit, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft.

Der Alternativbericht ergänzt aus zivilgesellschaftlicher Sicht den 1. Staatenbericht, den Deutschland am 1. September 2020 beim Europarat einreichte. Der Alternativbericht bildet damit eine zusätzliche, wichtige Informationsgrundlage zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Das Bündnis Istanbul-Konvention, zu welchem sich 2018 Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen* zusammengeschlossen haben, vereint mehr als 20 zivilgesellschaftliche Organisationen. Der KOK e.V. hat als Mitglied des Bündnis Istanbul-Konvention am Alternativbericht mitgewirkt.