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Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: vereinfachte Antragstellung

Seit dem 01. August 2013 ist die Antragsstellung von Anerkennungs­verfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungs­gesetz (BQFG) vereinfacht worden. Während früher die Anträge in Papierform gestellt werden mussten, können sie jetzt auch per E-Mail aus dem Heimatland oder von den Drittstaaten aus gestellt werden.

Weiter wird auch die Erfassung des Statistikmerkmals „Wohnort des Antrag­stellers“ im Bundesverfassungsgesetz verankert, um die Gesetzesänderung evaluieren zu können.

Hintergrund:

Seit April 2012 ist das sog. Anerkennungsgesetz des Bundes ("Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erwor­bener Berufsqualifikationen") in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, durch vereinfachte Verfahren den Fachkräftemangel zu reduzieren, die Inte­gration von MigrantInnen zu fördern und den Zugang zum Arbeitsmarkt für bisher nicht anspruchsberechtigte Zielgruppen zu öffnen. Die Verfahren und Kriterien für berufliche Anerkennung wurden verein­heitlicht und erweitert.

Weiterführende Informationen:

Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen; Gesetzestext; Erläuterung des Aner­­kennungsgesetzes