Aktuelles im KOK

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz am 24.10. in Kraft getreten

Der Bundesrat hat dem sogenannten Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Somit sind die wesentlichen Neuregelungen des Asylpakets bereits am 24. Oktober in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neben Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes auch die Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung vor.

Die Hauptpunkte sind:

- die Erweiterung der sicheren Herkunftsländer um Albanien, Montenegro und Kosovo,

- die Möglichkeit der Länder auf Sachleistungen umzustellen,

- die Beschleunigung von Abschiebungen,

- ca. 3,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder für Flüchtlinge,

- sowie die Erhöhung der Mittel zur "Wohnraumförderung" um 500 Millionen Euro.

Das Gesetzesvorhaben wurde im Vorfeld von Opposition und Zivilgesellschaft scharf kritisiert. Auch der KOK bezog Stellung gegen das Vorhaben.

Den Artikel der Bundesregierung zum Inkrafttreten des Gesetzes finden Sie hier.

Einen ausführlichen Artikel des BRs, was sich für Flüchtlinge ändert, finden Sie hier.

Die Stellungnahme von PRO ASYL zum Gesetzesentwurf finden Sie hier.