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Aufenthaltstitel und Sicherheit für Betroffene von Menschenhandel

LSI Statement Victim Rights' Day 2022

La Strada International (LSI) hat ein Statement anlässlich des Europäischen Tags der Opfer von Straftaten am 22. Februar 2022 veröffentlicht. In dem Statement wird gefordert, dass alle Betroffene von Menschenhandel Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund von persönlichen Gründen haben sollen. Diese Forderung will LSI durch eine Überarbeitung der EU-Aufenthaltsrichtlinie 2004/81 erreichen. Die Überarbeitung dieser Richtlinie würde einen menschenrechtsbasierten Ansatz für die Bekämpfung von Menschenhandel schaffen.

Der Zugang zu einem Aufenthaltstitel ist für die Sicherheit, die Stabilität und die Zukunftsperspektive der Betroffenen von Menschenhandel von entscheidender Bedeutung. In dem Statement wird ausgeführt, dass die Regelungen, die festlegen, unter welchen Voraussetzungen Betroffene von Menschenhandel eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, zwischen den verschiedenen europäischen Ländern erheblich variieren und identifizierte Betroffene von Menschenhandel im Allgemeinen kaum Zugang zu einem regulären Aufenthalt hätten. Dies hindere viele daran, ihre Rechte geltend zu machen, so dass sie ohne Schutz blieben.

Innerhalb des rechtlichen Rahmens der EU-Richtlinie 2004/81/EG erhalten Betroffene von Menschenhandel nur befristete Aufenthaltstitel insoweit und solange dies für die Strafverfolgung erforderlich ist, d.h. der Aufenthaltstitel hängt vollständig von der Kooperation der Betroffenen mit den Behörden ab.

Die Forderung von LSI nach einer Überarbeitung dieser Aufenthaltsrichtlinie begründet sich auf die Vorgabe, den Zugang zu Schutz und Beratung nicht von der Aussage der Betroffenen abhängig zu machen, wie es in der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels aus dem Jahr 2011 und dem Übereinkommen des Europarats vorgesehen ist und die es den Betroffenen des Menschenhandels ermöglichen soll, ihre Rechte als Opfer von Straftaten wahrzunehmen und sie vor weiterer Ausbeutung und Schädigung zu schützen. Die Beschränkung des Aufenthaltstitels auf Kriterien der Zusammenarbeit stehe zudem im Widerspruch zu der Verpflichtung der EU-Staaten, den Zugang zum Recht gemäß der Richtlinie über die Rechte der Opfer von Straftaten von 2012 zu gewährleisten, die für alle Opfer von Straftaten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gilt.