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Bundesrat beschließt Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Bekämpfung von Menschenhandel

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.03.2015 Teile der Empfehlungen der BR-Ausschüsse übernommen und eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU Richtlinie 2011/36/EU beschlossen. Darin fordert er eine Änderung des Entwurfs dahingehend, dass bei Opfern von Menschenhandel ein Ruhen der Verjährung bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres eingeführt wird. Weitere Empfehlungen des Familienausschusses, wie z.B. die Einrichtung einer nationalen Berichterstatterstelle, die Schließung von Lücken im Bereich Opferentschädigung sowie eine weitere Prüfung des Zeugnisverweigerungsrechts für Berater*innen wurden nicht angenommen.

Den Bundesratsbeschluss können Sie hier einsehen. Die diesem zugrunde liegenden Empfehlungen der Ausschüsse finden Sie hier.

Die KOK- Stellungnahme zum Referenten - und Gesetzesentwurf finden Sie hier.