Aktuelles im KOK

Entfristung des Integrationsgesetzes geplant

Das BMI gibt die Möglichkeit bis zum 21.02. Stellung zu nehmen - die viel zu kurze Frist wird von vielen Seiten kritisiert.

Am 18.02. wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der Referentenentwurf des Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes verschiedenen Verbänden und Organisationen vorgelegt mit der Möglichkeit, bis zum 21.02. Stellung zu nehmen.

Damit hat das BMI erneut, wie schon bei der Entwicklung des Gesetzes 2016, eine viel zu kurze Frist zur Stellungnahme gesetzt, was von der Zivilgesellschaft kritisiert wurde.

Bereits 2016 haben verschiedene Organisationen deutliche Kritik an dem Entwurf des Integrationsgesetzes geäußert. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) verwies beispielsweise darauf, dass die Belange  von Frauen nicht ausreichend berücksichtig wurden. Zu den im Gesetz enthaltenen Wohnsitzauflagen, die nun durch den vorliegenden Referentenentwurf entfristet werden sollen äußert sich der djb kritisch: „Vielmehr bergen sie die Gefahr der Desintegration, weil die spezifischen Integrationsbedarfe von Frauen mit und ohne Kinder nicht an allen Orten gleichermaßen berücksichtigt werden können. Die Probleme im Gewaltschutz für anerkannte Flüchtlingsfrauen durch die geplanten Wohnsitzauflagen sind vorprogrammiert.“ Auch die Diakonie Deutschland hat, ebenfalls bereits bei Verabschiedung des Gesetzes, darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen des Integrationsgesetzes „…keinen wesentlichen Beitrag dazu (leisten), Asylsuchenden und Geduldeten Teilhabe zu ermöglichen. Wenige Maßnahmen stellen eine wirkliche Unterstützung der Integration dar, die vorgesehenen Leistungskürzungen und Restriktionen unterstellen dagegen oft pauschal einen mangelnden „Integrationswillen“.

Der djb hat nun erneut Stellung genommen und die durch den Entwurf geplante Entfristung, insbesondere die Auswirkungen auf gewaltbetroffene und aus anderen Gründen vulnerable Frauen kritisert.

Auch der Deutsche Caritasverband hat Stellung genommen und kritisiert, dass das als integrationsfördernd gedachte Gesetz eher gegenteilige Auswirkungen zu haben drohe. Er fordert die Beschränkung der Wohnsitzauflage auf maximal drei Jahre und klagt die mangelnde Berücksichtigung vorhandenen Wohnraumes, die langen Bearbeitungszeiten bei der Aufhebung der Wohnsitzauflage, die Verweigerung von Sozialleistungen und die fehlende Bedeutung der Familie bei Integrationsprozessen an.

Die Einschränkung der freien Wohnsitznahme ist generell kritisch zu sehen und unserer Ansicht nach für keine Bevölkerungsgruppe gerechtfertigt. Zudem ist es nach Ansicht des KOK zu bezweifeln, dass die Regelungen einen integrativen Charakter haben. Die Entfristung dieser Regelung lehnt der KOK daher ab.

 Weitere Kritikpunkte wurden z.B. von Pro Asyl oder dem Mediendienst Integration genannt.