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Entscheidung des OLG Oldenburg zu 40.000,- € Schmerzensgeld für fehlerhafte ärztliche Behandlung einer Asylbewerberin in die Datenbank eingestellt

Das OLG spricht einer Frau 40.000,- Euro Schmerzensgeld wegen nicht erkanntem Minderwuchs zu. Asylbewerber*innen haben zwar nur einen Anspruch auf Behandlung wegen akuter Erkrankungen, sie müssen aber trotzdem umfassend und korrekt aufgeklärt werden