Aktuelles im KOK

Entscheidung des Sozialgerichts Dresden zur Erstattung von Fahrtkosten zur Psychotherapie in die Datenbank eingestellt

Das SG spricht in seiner Entscheidung vom 12.12.2016 einer Hartz IV-Bezieherin einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Psychotherapie zu und erläutert, unter welchen Voraussetzungen diese als Mehrbedarf vom Jobcenter zu erstatten sind.