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Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen

Das Bundeskabinett hat den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation von jungen Flüchtlingen.

Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichten soll. Sie soll gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten gibt, damit sie eine angemessene Betreuung, eine angemessene Unterkunft und eine angemessene Versorgung erhalten.

Im Gesetz wird auch das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben. Dadurch sollen auch 16- und 17-Jährigen in dem komplexen Asylverfahren von einem gesetzlichen Vertreter begleitet und nicht länger wie Erwachsene behandelt werden.

Das Gesetz wird nunmehr in das parlamentarische Verfahren in Bundesrat und Bundestag eingebracht. Es soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BUMF) und ECPAT kritisieren das in dem Gesetzentwurf entworfene Modell der Verteilung, da nicht die passgenaue Unterbringung der Minderjährigen im Mittelpunkt stehe, sondern in erster Linie die quotale Verteilung. Beide Organisationen begrüßen grundsätzlich die Anhebung des Mindestalters zur Begründung der Handlungsfähigkeit.

Der Gesetzesentwurf ist hier zu finden:

http://www.b-umf.de/images/gesetzentwurf-UMF_kabinett15-7-15.pdf

Die Stellungnahme des Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. ist hier zu finden:

http://www.b-umf.de/images/BUMF_Stellungnahme_GE_Umverteilung_26Juni2015.pdf

Die Stellungnahme von ECPAT, die besonders auf die Problematik des Kinderhandels eingeht, ist hier zu finden:

http://www.ecpat.de/fileadmin/user_upload/Materialien/Stellungnahmen/2015/Stellungnahme_ECPAT_2015_6_24.docx.pdf