Aktuelles im KOK

Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Berechnung des Mindestlohns eingestellt

In seiner Entscheidung vom 20.09.2017 stellt das BAG fest, dass der Mindestlohn auch für nach dem tatsächlichen Stundenverdienst zu berechnende Nachtzuschläge zugrundezulegen, und die Anrechnung von Urlaubsgeld unzulässig ist