Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Gewalthilfegesetz ist knapp vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ein Meilenstein im Gewaltschutz erreicht. Der Bund muss sich nun mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro am weiteren Ausbau der Schutzstrukturen für Gewaltbetroffene in den Ländern beteiligen und Betroffene werden zukünftig unabhängig vom sozioökonomischen Status einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt haben. Zu kritisieren ist weiterhin, dass der Schutzanspruch bestimmte vulnerable Gruppen, v.a. trans*, inter und nicht-binäre Personen ausschließt und den Ländern eine längere Umsetzungsfrist eingeräumt wurde, wodurch der Rechtsanspruch erst am 2032 verbindlich gelten soll. Der Bundesrat bittet zudem die Bundesregierung, die bisher nur bis 2036 geplante Finanzierung auch darüber hinaus sicherzustellen.