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Resolutionsentwurf der UN Generalversammlung zur Bewertung des Globalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels

Flagge der Vereinten Nationen

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Am 22. und 23. November 2021 fand das hochrangige Treffen der Generalversammlung zur Bewertung des Globalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels statt. Der Präsident hat hierzu einen Resolutionsentwurf vorgelegt. Es wurde festgestellt, dass die Faktoren, die zur Entstehung des Menschenhandels beitragen durch die Covid-19 Pandemie noch weiter verschärft wurden. Diese hat dazu geführt, dass die Überlebenden des Menschenhandels weniger Unterstützung erhalten und die Fähigkeit der Staaten, die Täter*innen zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen, geschwächt ist. Aus diesem Grund müssen mehr Forschungen, Daten und Analysen über die Vorgehensweise, die Entwicklung, die Zielgruppen und die Auswirkungen stattfinden. Es muss ein "opfer- und überlebendenzentrierter Ansatz" sowie ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels priorisiert werden. Darüber hinaus soll bei der Bekämpfung darauf geachtet werden, wie das Zusammenspiel verschiedener Vorurteile und Ungerechtigkeiten das Individuum angreifbarer macht. Besonders das Risiko für Migrant*innen als eine der am stärksten betroffenen Personengruppen muss verringert werden.