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Stellungnahme des KOK zu dem Gesetzentwurf zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" -Hilfetelefongesetz

Der KOK e.V. wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.04.2011 im Rahmen der Verbandsbeteiligung um Stellungnahme zu dem Referentenentwurf zu dem „Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (Hilfetelefongesetz)“ gebeten.

Wir begrüßen und schätzen die Möglichkeit zur Stellungnahme und kommen der Aufforderung mit diesem Schreiben gerne nach. Als Basis für die Stellungnahme lagen der Referentenentwurf „Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (Hilfetelefongesetz)“ und die Gesetzbegründung vom 14.04.2011 vor. 

Im Einzelnen nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu § 1 Einrichtung, Abs. 2:

Entwurf:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird ermächtigt, eine Bundesoberbehörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts mit der Einrichtung und dem Betrieb des Hilfetelefons zu betrauen.

Stellungnahme:

Wir empfehlen in den § 1 Absatz 2 aufzunehmen, dass sich die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betraute Stelle bestimmten Mindeststandards zum Betrieb des Hilfetelefons verpflichten muss. 

Hierzu gehören mindestens, wie in der Gesetzesbegründung dargestellt, Gewährleistung der Anonymität der Beratung und Information, Beratung durch beruflich qualifizierte und erfahrene Mitarbeiterinnen, Mehrsprachigkeit sowie Angebot von Dolmetschung und Gebührenfreiheit.

Zu § 2 Aufgaben, Abs. 1:

Entwurf:

Mit dem Hilfetelefon wird ein kostenloses Angebot auf Erstberatung und Information über Hilfemöglichkeiten zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen vorgehalten. Personen, die sich an das Hilfetelefon wenden, werden entsprechend ihrem individuellen Bedarf an Einrichtungen und Dienste weitervermittelt.

Stellungnahme:

Es sollte noch einmal explizit darauf hingewiesen werden, dass der Schwerpunkt des Hilfetelefons nicht die Beratung sondern die Vermittlung (Lotsenfunktion) an Beratungsstellen und andere Dienste ist.

Zu § 4 Zusammenarbeit:

Entwurf:

Zur Sicherstellung der Weiterleitung an Einrichtungen und Dienste (§ 2) sind geeignete

Kooperations- und Kommunikationsstrukturen mit den Bundesländern, Kommunen, Verbänden, Einrichtungen und Diensten vorzuhalten.

Stellungnahme:

Da das Ziel des Hilfetelefons ist, diejenigen zu erreichen, die bisher im Hilfesystem nicht ankommen, ist voraussichtlich mit einer steigenden Nachfrage bei den Beratungsstellen zu rechnen. Darauf wird bereits in der Gesetzesbegründung hingewiesen. 

Ebenso wird in der Gesetzesbegründung darauf verwiesen, dass bestehende Angebote aufgrund ihrer eingeschränkten Erreichbarkeit von Betroffenen zum Teil nicht in Anspruch genommen werden können. 

Wir weisen darauf hin, dass sich diese eingeschränkte Erreichbarkeit aus der unzureichenden Finanzierung vieler Beratungsstellen ergibt. 

Daher ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg der Weitervermittlung durch das Hilfetelefon die sichere und angemessene Finanzierung der bestehenden Dienste. 

Es sollte unbedingt gewährleistet werden, dass die Finanzierung der Dienste und Beratungsstellen, die mit dem Hilfetelefon zusammenarbeiten, gesichert ist. Zudem sollte deren finanzielle und personelle Ausstattung entsprechend angepasst werden, wenn ihnen durch die Kooperation mit dem Hilfetelefon ein erhöhter Arbeitsaufwand entsteht.

Zu § 5 Bedarfsüberprüfung: 

Entwurf: 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert die Wirksamkeit des Hilfetelefons mit dem Ziel der bedarfsgerechten Anpassung. 

Stellungnahme: 

Die Evaluierung der Wirksamkeit des Hilfetelefons sollte durch eine externe Stelle stattfinden. Ziel sollte sein, einen möglichst objektiven und unabhängigen Blick auf die Wirksamkeit zu erhalten. Die Meinung der Kooperationspartner, insbesondere die der Fachberatungsstellen, sollte dazu eingeholt werden, denn letztgenannte knüpfen direkt an die Hilfeleistungen des Hilfetelefons an.

Berlin, den 03.05.2011

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