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Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit von Sprach- und Integrationstests als Voraussetzung des Familiennachzugs in die Datenbank eingestellt

Der EuGH hatte in seinem Urteil vom 09.07.2015 im Vorabentscheidungsverfahren festgestellt, dass Integrations-Tests vor der Einreise grundsätzlich zulässig sind. Sie dürfen aber nicht so hohe Anforderungen bzw. Kosten haben, dass sie eine Einreise praktisch unmöglich machen.