AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 8.5.2012
Aktenzeichen 261 Js 3864/11 Ls (2/12)

Stichpunkte

Entscheidung im Strafverfahren wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung; 7.500 Euro Entschädigung für die Nebenklägerin im Adhäsionsverfahren; umfangreiche Ausführungen zur Glaubwürdigkeit der Zeugin und zur Straf- und Schmerzensgeldbemessung.

Zusammenfassung

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilt den Haupttäter wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Außerdem muss er der Nebenklägerin 7.500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Die aus Rumänien stammende Nebenklägerin wurde dort von einem Komplizen des  Angeklagten angeworben mit dem Versprechen in Berlin als Tänzerin arbeiten zu können. Stattdessen wurde sie dort in das Bordell des Angeklagten gebracht, wo sie über einen Zeitraum von zwei Wochen zur Prostitution gezwungen wurde. Der Angeklagte nutzte hierbei ihre Hilflosigkeit in dem für sie fremden Land aus und wandte auch körperliche Gewalt an. In dieser Zeit verdiente sie für den Angeklagten ca. 1.000 Euro. Davon erhielt sie selbst weniger als 50,- Euro.

Das Gericht macht umfangreiche Ausführungen dazu, warum es von der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin ausgeht. Bei der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht strafverschärfend  insbesondere das junge Alter  der Nebenklägerin - sie hatte zum Zeitpunkt der Tat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet - die Dauer der Tat und deren Auswirkungen auf die junge Frau.

Im Adhäsionsverfahren sprach das Gericht der Nebenklägerin 7.500 Euro Schmerzensgeld zu.

Entscheidung im Volltext:

AG_Berlin-Tiergarten_08_05_2012 (PDF, 648 KB, nicht barrierefrei)

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