Umfangreiche Entscheidung im Strafverfahren wegen besonders schwerer Zwangsprostitution und Drogendelikten; Vorgehen nach der Loverboy-Methode; mehrjährige Haftstrafe
Das Landgericht Konstanz (LG) verurteilt von fünf Angeklagten zwei wegen besonders schwerer Zwangsprostitution zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 6 Monaten bzw. 4 Jahren und 6 Monaten. Die übrigen drei Angeklagten werden wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu Freiheitsstrafen zwischen 2 und 7 Jahren verurteilt. Sie sollen im Umfeld der verbotenen Gruppe „United Tribunes“ agiert haben.
(Anm.: Die vorliegende Zusammenfassung beschränkt sich auf den Tatkomplex, der die Zwangsprostitution betrifft. Die Drogendelikte werden nicht behandelt.)
Die Angeklagten J.D. und L.T. brachten mit der sogenannten Loverboy-Methode drei junge Frauen unter 21 Jahren zur Prostitution.
Dabei spielte der L.T. zwei Frauen eine Liebesbeziehung vor, brachte sie dazu, sich von Familie und Freund*innen zu isolieren und nutzte die so entstandene emotionale und/oder finanzielle Abhängigkeit dazu, die Frauen zur Prostitution zu überreden und sie ca. 1,5 Jahre in dieser zu halten, auch als die Frauen eigentlich aufhören wollten. Der J.D. unterstützte ihn bei den Taten. Der L.T. nahm insgesamt 50.000 EUR durch die Prostitutionstätigkeit der Frauen ein.
Der J.D. überredete ebenfalls nach der Loverboy-Methode eine Frau, über einige Monate der Prostitution nachzugehen. Das Gericht konnte ihm allerdings nur nachweisen, Geschenke oder Urlaube von der Frau eingenommen zu haben, nicht jedoch, dass er Einnahmen aus der Prostitution direkt einbehalten hätte.
Hinsichtlich der Einziehung des durch die Taten erlangten Vermögens geht das LG bei dem L.T. von 50.000 € aus, während dem J.D. keine durch die Zwangsprostitution erlangten Vermögensvorteile nachzuweisen waren.
Entscheidung im Volltext: