Aktuelles im KOK

Beschlüsse der 25. GFMK

Die 25. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, die am 2. und 3. Juli tagte, hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die hier eingesehen werden können.

Bezüglich der Alimentierung von Betroffenen von Menschenhandel aus EU-Staaten in der so genannten Bedenkfrist wurde ein Beschluss gefasst, der eine rechtliche Klarstellung fordert und das BMAS bittet, eine Regelung möglichst im SGB II zu schaffen.

Auch mit dem Thema Betreuung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern befasste sich die GFMK und beschloss die Fortführung des länderoffenen GFMK-Arbeitsgremium „Frauenhäuser und Opferunterstützungsstellen“, das auf der Grundlage des Beschlusses 10.9 der 24. GFMK unter der Federführung des Landes Sachsen-Anhalt eingerichtet wurde. Es hatte die Aufgabe, eine Bestandsaufnahme über die bestehende Situation der Frauenhäuser und Opferunterstützungsstellen bundesweit vorzunehmen und die Unterschiede im Hilfesystem zu analysieren. Das Gremium soll nun Empfehlungen für eine qualitative Weiterentwicklung erstellen und der 26. GFMK vorlegen.

Ein weiterer Beschluss enthält die Bitte an die Bundesregierung eine Erweiterung des §237 StGB zu Zwangsheirat zu prüfen um auch eheähnliche Lebensgemeinschaften, die im Rahmen religiöser oder kultureller Zeremonien eingegangen werden mit zu berücksichtigen.

Nähere Details sowie alle weiteren Beschlüsse sind auf der Webseite der GFMK zu finden.