In Verfahren vor der 8., 9. und 18. Strafkammer des LG Berlin wurden drei Angeklagte u.a. wegen schwerer Zwangsprostitution zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Männer kamen aus derselben Region Südosteuropas, waren familiär oder freundschaftlich verbunden und netzwerkartig organisiert. Sie zwangen ihre Söhne, durch Prostitution den Lebensunterhalt der Väter bzw. Familien zu erwirtschaften.