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EU-Kommission: Richtlinie für Mindeststandards für die Rechte und zum Schutz von Opfern

Am 18.05. 2011 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie für Mindeststandards für die Rechte und zum Schutz von Opfern vor.

Ziel dieser RiLi ist es bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet (siehe PDF Seite 5) zu vervollständigen und Lücken zu schließen, die für alle Opfer jedweder Straftat gleich gelten sollen (Mindeststandards).

In einer Folgenabschätzung und Befragung von Akteuren in dem Bereich wurde festgestellt, dass der Rahmenbeschluss von 2001: 2001/220/JI des Rates über die Stellung des

Opfers im Strafverfahren durch eine neue Richtlinie ersetzt werden muss, die konkrete Pflichten im Zusammenhang mit Opferrechten einführt. Im Anschluss an die Verabschiedung der neuen Rechtsvorschriften bedarf es praktischer Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschriften. Ein erster Schritt wären weitere Studien und Maßnahmen, insbesondere zur Opferentschädigung und Prozesskostenhilfe.

Hier der Link zur deutschen Fassung der Vorlage zur Richtlinie.

La Strada kritisiert an dem Vorschlag zur Richtlinie, dass MigrantInnen mit unsicherem Aufenthaltsstatus vom Opferschutz ausgenommen sind, bzw. nicht besonders berücksichtigt wurden. LSI und andere haben deswegen Vorschläge bei der Europäischen Kommission eingereicht, die die Rechte aller Opfer unabhängig ihres Aufenthaltsstatus gewährleistet. Im April werden diese Vorschläge in der Europäischen Kommission und dem Parlament verhandelt und diskutiert.  Siehe hierzu La Strada Newsletter 03/2012.